Geschichte

Die Innung Mittel- und Unterfranken ist die älteste Augenoptikerinnung in Deutschland. Mit mehr als 500 Jahren Geschichte und Tradition sind wir Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Gesundheitshandwerk.

 

Bild: howtospendit.ft.com

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1478 - Wie alles begann

Die ersten Aufzeichnungen von Brillenmachern in Deutschland gehen auf das Jahr 1478 zurück, zu diesem Zeitpunkt noch “Parillenmacher” genannt.

In Nürnberg waren damals 12 Personen als Brillenmacher eingetragen. Es ist anzunehmen, dass Sie die Kunst des Anfertigens von Brillengläsern und Sehhilfen auf Reisen erlernt hatten. Anfangs war es für die meisten dieser Herren eher eine Nebenbeschäftigung, denn Sehhilfen waren in der Bevölkerung damals noch nicht allzu bekannt und ohnehin konnten es sich nur die wenigsten Menschen leisten.

 

Ein großes Geheimnis

Brillenmacher gab es damals nur in vereinzelten Städten, Venedig gilt bis heute als Vorreiter der Brillenmacherei. Einige Jahre nach den Nürnbergern waren auch in Regensburg die ersten Experten ansässig. Die Kunst der Glasherstellung und des Brillenmachens - damals war es ein Geheimnis, das gut gehütet wurde.

Regensburgern war es erlaubt, die Produkte auch in andere Städte zu vertreiben. Venezianische Glasmacher hingegen mussten mit langen Gefängnisstrafen rechnen oder gar Schlimmeres fürchten, sollten sie auch nur die Stadt verlassen.

Die Regensburger hatten also einen großen Wettbewerbs-Vorteil gegenüber anderen Brillenmacher-Zünften.

Bild: brimobil.de

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Bild: berufe-dieser-welt.de

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Antrag abgelehnt!

Genau diesen Vorteil wollten die Nürnberger abwenden und stellten bei ihrer Stadt einen entsprechenden Antrag. Der Wunsch: der Beruf solle als “geschworenes Handwerk” eingetragen werden, anstatt wie bisher als “gesperrtes Handwerk”. Dies hätte die Möglichkeit geboten, das Wissen um die Herstellung optischer Sehhilfen auch über die Stadtgrenzen hinaus zu tragen. Die Antwort vom 9.7.1498 der Stadt Nürnberg war für die Brillenmacher jedoch wenig erfreulich.

“Als etlich von den Parillenmachern an eynen erbern Rat pracht und begert haben ein geschworn Hantwergk aus Irem Hantwergk zu machen, das ist abgeleindt und wolbedachtlich erteylt worden, das es ein Erber Rat solle pleyben lassen, wie es bisher gewesen ist.”

 

Geburtsurkunde der Augenoptik

Da Nürnberg zu dieser Zeit ein blühendes Handelszentrum war, ist die Entscheidung der Stadtobersten durchaus nachvollziehbar - man wollte sicherstellen, dass die Wirtschaft weiter hohe Einnahmen erzielt. Ferner wurde sogar veranlasst, dass Sehhilfen in Nürnberg ausschließlich von ortsansässigen Brillenmachern gekauft werden dürfen. Ausnahme waren die besonderen Kristallgläser aus Venedig. Wer etwas anderes einführte, musste mit Höchststrafen rechnen.

Im Jahre 1505 gab es dann eine Art “Urordnung”, eine Sammlung ursprünglicher Gesetzesentwürfe für die Brillenmacherzunft. Leider ist diese bis auf wenige Auszüge verschollen. Erhalten aber ist noch die “Nürnberger Parillenmacherordnung” aus dem Jahre 1535. Sie gilt als Geburtsurkunde der Organisation des deutschen Augenoptikerhandwerkes.

Bild: berufe-dieser-welt.de

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